Die Max Grundig Klinik ist eine Privatklinik. Status bei der privaten Krankenversicherung ist die „gemischte Krankenanstalt“, d.h. es finden sowohl Krankenhaus- als auch Rehabilitationsbehandlungen statt. Jede stationäre Behandlung muss vor Aufnahme bei der Versicherung beantragt werden und die Bewilligung sollte schriftlich vorliegen.
Die Kosten für eine medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlung werden in vollem Umfang durch die privaten Krankenkassen übernommen, die Kosten für eine Rehabilitationsbehandlung nur im Rahmen eines entsprechenden Versicherungstarifes.
Beihilfe
Die Klinik ist nach der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg als Krankenhaus im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 BVO zugelassen, eine sonstige Einrichtung der medizinischen Rehabilitation im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 4 BVO ohne Versorgungsvertrag.
Eine entsprechende Bescheinigung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.