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Kostenübernahme

Gerne geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme für Ihren stationären Aufenthalt oder Ihre ambulante Behandlung. 

Blick auf den Eingang der Max Grundig Klinik
Private Kranken­versicherung

Die Max Grundig Klinik ist eine Privatklinik. Status bei der privaten Kranken­versicherung ist die „gemischte Kranken­anstalt“, d.h. es finden so­wohl Krankenhaus- als auch Reha­bilitations­behandlungen statt. Jede station­äre Be­handlung muss vor Auf­nahme bei der Ver­sicherung be­antragt werden und die Be­willigung sollte schrift­lich vor­liegen.

Die Kosten für eine medizin­isch not­wendige station­äre Kranken­haus­behandlung werden in vollem Um­fang durch die pri­vaten Kranken­kassen über­nommen, die Kosten für eine Reha­bilitations­behandlung nur im Rahmen eines ent­sprechend­en Ver­sicherungs­tarif­es.

Beihilfe

Die Klinik ist nach der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg als Krankenhaus im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 BVO zugelassen, eine sonstige Einrichtung der medizin­ischen Reha­bilitation im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 4 BVO ohne Ver­sorgungs­vertrag.

Eine ent­sprechende Be­schein­igung senden wir Ihnen auf An­frage gerne zu.

Informationen zur Kostenübernahme

Unser Team ist für Sie und ihre Anliegen da