Kostenübernahme
Private Krankenversicherung
Die Max Grundig Klinik ist eine Privatklinik. Status bei der privaten Krankenversicherung ist die „gemischte Krankenanstalt“, d.h. es finden sowohl Krankenhaus- als auch Rehabilitationsbehandlungen statt. Jede stationäre Behandlung muss vor Aufnahme bei der Versicherung beantragt werden und die Bewilligung sollte schriftlich vorliegen.
Die Kosten für eine medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlung werden in vollem Umfang durch die privaten Krankenkassen übernommen, die Kosten für eine Rehabilitationsbehandlung nur im Rahmen eines entsprechenden Versicherungstarifes.
Beihilfen
Die Klinik ist nach der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg als Krankenhaus im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 BVO zugelassen, eine sonstige Einrichtung der medizinischen Rehabilitation im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 4 BVO ohne Versorgungsvertrag.
Eine entsprechende Bescheinigung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Innere Medizin (stationär)
Beihilfeberechtigte Personen stellen ihren Kostenantrag mit Hilfe eines ärztlichen Attestes parallel sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der privaten Krankenversicherung. Die Zusicherung der Beihilfefähigkeit sollte vor der Aufnahme schriftlich vorliegen.
Selbstverständlich beraten wir Sie auf Wunsch bei der Antragstellung.
Ansprechpartner:
Helene Hirsch
Telefon: +49 7226 54-800
Telefax: +49 7226 54-809
Psychosomatik (stationär)
Die Kosten für einen Aufenthalt in der Max Grundig Klinik werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Bitte lassen Sie sich dafür vorab die Kostenübernahme bestätigen.
Selbstverständlich beraten wir Sie auf Wunsch bei der Antragstellung.
Ansprechpartner:
Helene Hirsch
Telefon: +49 7226 54-800
Telefax: +49 7226 54-809
Check-up (ambulant)
Beihilfeberechtigte Personen und Privatversicherte können die medizinischen Leistungen der Max Grundig Klinik mit ihrer Versicherung abrechnen. Individuelle Vertragsinhalte können allerdings Leistungen ausschließen, d.h. es ist dringend zu empfehlen, die Vereinbarung mit der privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle zu prüfen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Max Grundig Klinik nicht zugelassen.
Zudem werden im Check-up Zentrum der Max Grundig Klinik keine pauschalen Check-up- Leistungen durchgeführt. Nach einem ausführlichen Aufnahmegespräch mit dem Arzt werden je nach individueller Situation die notwendigen Untersuchungsinhalte festgelegt. Dabei spielen Vorerkrankungen, individuelle Befindlichkeiten und das Alter eine entscheidende Rolle. Alle Untersuchungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als ambulante Leistung abgerechnet.
Selbstverständlich beraten wir Sie auf Wunsch bei der Antragstellung.
Ansprechpartner:
Medizinisches Sekretariat
Telefon: +49 7226 54-400
Telefax: +49 7226 54-409
Radiologisches Zentrum (ambulant)
Beihilfeberechtigte Personen und Privatversicherte können die medizinischen Leistungen der Max Grundig Klinik mit ihrer Versicherung abrechnen. Individuelle Vertragsinhalte können allerdings Leistungen ausschließen, d.h. es ist dringend zu empfehlen, die Vereinbarung mit der privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle zu prüfen. Die Max Grundig Klinik ist nicht zugelassen bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Untersuchungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als ambulante Leistung abgerechnet.
Selbstverständlich beraten wir Sie auf Wunsch bei der Antragstellung.
Ansprechpartner:
Telefon: +49 7226 54-430
Telefax: +49 7226 54-439