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Kosten­übernahme

Private Kranken­versicherung

Die Max Grundig Klinik ist eine Privatklinik. Status bei der privaten Kranken­versicherung ist die „gemischte Kranken­anstalt“, d.h. es finden so­wohl Krankenhaus- als auch Reha­bilitations­behandlungen statt. Jede station­äre Be­handlung muss vor Auf­nahme bei der Ver­sicherung be­antragt werden und die Be­willigung sollte schrift­lich vor­liegen.

Die Kosten für eine medizin­isch not­wendige station­äre Kranken­haus­behandlung werden in vollem Um­fang durch die pri­vaten Kranken­kassen über­nommen, die Kosten für eine Reha­bilitations­behandlung nur im Rahmen eines ent­sprechend­en Ver­sicherungs­tarif­es.

 

Beihilfen

Die Klinik ist nach der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg als Krankenhaus im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 BVO zugelassen, eine sonstige Einrichtung der medizin­ischen Reha­bilitation im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 4 BVO ohne Ver­sorgungs­vertrag.

Eine ent­sprechende Be­schein­igung senden wir Ihnen auf An­frage gerne zu.

Innere Medizin (stationär)

Beihilfe­berechtigte Per­sonen stellen ihren Kosten­antrag mit Hilfe eines ärzt­lichen Attest­es parallel sowohl bei der Bei­hilfe­stelle als auch bei der pri­vaten Kranken­ver­sicherung. Die Zu­sicherung der Bei­hilfe­fähigkeit sollte vor der Auf­nahme schrift­lich vor­liegen.

 

Selbst­verständ­lich beraten wir Sie auf Wunsch bei der Antrag­stellung.

 

Ansprechpartner:

Helene Hirsch

Telefon: +49 7226 54-800

Telefax: +49 7226 54-809

Email: helene.hirsch@max-grundig-klinik.de

Psychosomatik (stationär)

Die Kosten für einen Aufent­halt in der Max Grundig Klinik werden von pri­vaten Kranken­ver­sicherung­en und Bei­hilfe­stellen über­nommen. Bitte lassen Sie sich dafür vorab die Kosten­übernahme be­stätigen.

 

Selbst­ver­ständlich beraten wir Sie auf Wunsch bei der Antrag­stellung.

 

Ansprech­partner:

Helene Hirsch

Telefon: +49 7226 54-800

Telefax: +49 7226 54-809

Email: helene-hirsch@max-grundig-klinik.de

Check-up (ambulant)

Beihilfeberechtigte Per­sonen und Privat­ver­sicherte können die medizin­ischen Leistung­en der Max Grundig Klinik mit ihrer Ver­sicherung ab­rechnen. Indi­viduelle Ver­trags­inhalte können aller­dings Leistung­en aus­schließen, d.h. es ist dringend zu em­pfehlen, die Ver­ein­barung mit der pri­vaten Kranken­ver­sicherung/­Beihilfe­stelle zu prüfen. Bei der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung ist die Max Grundig Klinik nicht zu­ge­lassen.

Zudem werden im Check-up Zentrum der Max Grundig Klinik keine pau­schalen Check-up- Leistung­en durch­geführt. Nach einem aus­führ­lichen Auf­nahme­gespräch mit dem Arzt werden je nach indi­vidueller Situation die not­wendigen Unter­suchungs­inhalte fest­gelegt. Dabei spielen Vor­er­krankungen, indi­viduelle Befind­lich­keiten und das Alter eine ent­scheid­ende Rolle. Alle Unter­suchung­en werden nach der Ge­bühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) als am­bulante Leistung ab­gerechnet.

 

Selbst­verständlich beraten wir Sie auf Wunsch bei der Antrag­stellung.

 

Ansprechpartner:

Medizinisches Sekretariat

Telefon: +49 7226 54-400

Telefax: +49 7226 54-409

Email: medizin@max-grundig-klinik.de

Radiologisches Zentrum (ambulant)

Bei­hilfe­be­rechtigte Per­sonen und Privat­ve­rsicherte können die medizin­ischen Leistung­en der Max Grundig Klinik mit ihrer Ver­sicherung ab­rechnen. Indi­viduelle Ver­trags­in­halte können aller­dings Leistung­en aus­schließen, d.h. es ist dringend zu em­pfehlen, die Ver­einbarung mit der pri­vaten Kranken­ver­sicherung/­Bei­hilfe­stelle zu prüfen. Die Max Grundig Klinik ist nicht zu­gelassen bei der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung. Alle Unter­suchungen werden nach der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) als am­bulante Leistung ab­gerechnet.

 

Selbst­verständlich beraten wir Sie auf Wunsch bei der Antrag­stellung.

 

Ansprechpartner:

Telefon: +49 7226 54-430

Telefax: +49 7226 54-439

Email: radiologie@max-grundig-klinik.de